Finanzplanungsrat

Finanzplanungsrat
Finạnzplanungsrat,
 
Abkürzung FPLR, in Deutschland gemäß § 51 Haushaltsgrundsätzegesetz ein Gremium zur Koordinierung der Finanzplanungen des Bundes, der Länder und Gemeinden, besteht seit 1968. Besetzung: der Bundesfinanz-Minister (Vorsitz), der Bundeswirtschaftsminister, die Finanzminister der Länder, vier Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände, die Deutsche Bundesbank (beratend). Hauptaufgabe ist die Koordinierung der mittelfristigen Finanzplanung auf der Grundlage einheitlicher volks- und finanzwirtschaftlicher Annahmen und mithilfe einer einheitlichen Systematik.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Konjunktur: Konjunkturpolitische Instrumente
 

Universal-Lexikon. 2012.

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